Investitionsabzugsbetrag (IAB) für PV-Anlagen
So funktioniert der IAB bei Photovoltaik
Im Zuge der Energiewende schafft das Wachstumschancengesetz attraktive Investitionsmöglichkeiten, um den Ausbau erneuerbarer Energien aktiv zu fördern. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) für PV-Anlagen ist eine der Möglichkeiten, in erneuerbare Energien zu investieren und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Unternehmen können durch den IAB erhebliche Steuern sparen – noch vor der eigentlichen Anschaffung der Photovoltaikanlage. Wir erklären, welche Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag im Bereich Photovoltaik erfüllt werden müssen, welche weiteren Abschreibungsmöglichkeiten es gibt und worauf Sie bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugs beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze zum Thema IAB für PV-Anlagen
- Steuervorteile: Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) können bereits vor der Anschaffung einer PV-Anlage bis zu 50,0 % der voraussichtlichen Investitionskosten geltend gemacht werden.
- Gesetzliche Grundlagen: Der IAB bezieht sich auf § 7 g EStG und besagt, dass bewegliche Wirtschaftsgüter innerhalb von 3 Jahren angeschafft werden müssen, um vom IAB profitieren zu können.
- Voraussetzungen: Verbindliche Planung, zweckgebundene Nutzung, fristgerechte Umsetzung und eine jährliche Gewinngrenze von maximal 200.000 Euro müssen für einen Antrag des Investitionsabzugsbetrags eingehalten werden.
- Abschreibungsmöglichkeiten: Neben dem IAB können PV-Anlagen zudem mit Sonderabschreibungen und linearen Abschreibungen eine Steuerersparnis erzielen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet der IAB bei Photovoltaik?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht bei PV-Anlagen für Unternehmen Steuervorteile wie etwa die vorzeitige Geltendmachung von bis zu 50,0 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. So können Sie nicht nur von einer unmittelbaren Steuerersparnis, sondern auch von besserer Liquidität für die spätere Investition in die PV-Anlage profitieren.
Zudem können Investoren mit dem IAB die Steuerlast gleichmäßig verteilen und somit die finanzielle Investitionsbelastung senken. Unternehmen, die den erzeugten Strom im eigenen Betrieb nutzen oder ins Netz einspeisen, können die Investitionskosten durch den Investitionsabzugsbetrag vorzeitig steuerlich absetzen.
Insbesondere Unternehmen, die PV-Anlagen betrieblich oder als Einnahmequelle nutzen, profitieren von einer deutlichen Steuerersparnis. So können vor allem kleine und mittlere Unternehmen den IAB nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten oder zu erhöhen.
Gesetzliche Grundlagen für den Investitionsabzugsbetrag
Der IAB stützt sich auf § 7g EStG, in dem geregelt ist, dass geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie etwa in eine Photovoltaikanlage, sofern sie innerhalb der nächsten drei Jahre angeschafft werden sollen, bereits im Planungsjahr mit bis zu 50,0 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden können.
Allerdings hat die neu eingeführte Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen laut § 3 Nr. 72 EStG Auswirkungen auf den Investitionsabzugsbetrag, da nach § 3c Abs. 1 EStG direkt mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängende Ausgaben nicht abzugsfähig sind. Das bedeutet konkret: Für steuerfreie Kleinanlagen ist der IAB ausgeschlossen, während er bei betrieblich genutzten Photovoltaikanlagen außerhalb der Steuerbefreiung weiterhin anwendbar bleibt
Je nach Fall gestaltet sich der IAB für eine PV-Anlage dementsprechend unterschiedlich. Für Privatpersonen, die ihre Photovoltaikanlage ausschließlich privat nutzen, kommt der IAB nicht infrage. Er ist nur möglich, wenn die Anlage dem Betriebsvermögen zugeordnet und damit überwiegend betrieblich genutzt wird.
Welche Vorteile bietet der IAB bei PV-Anlagen?
Der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen bietet drei große Vorteile:
- Steuerliche Entlastung: Auch wenn die tatsächlichen Kosten zur Anschaffung der Photovoltaikanlage erst zum späteren Zeitpunkt anfallen, wird die Steuerlast bereits im Jahr der Investitionsplanung reduziert.
- Erhöhte Liquidität: Durch die Steuerersparnis bleibt Ihnen mehr Kapital für die Investition oder andere Zwecke.
- Unternehmensförderung: Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen können vom Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaik profitieren, da sie so notwendige Investitionen tätigen können, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Voraussetzungen für den IAB
Zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags im Bereich Photovoltaik gelten gewisse Voraussetzungen, die sich hauptsächlich auf die Art der Investitionsabsicht und deren betriebliche Nutzung beziehen:
- Verbindliche Investitionsplanung: Um den IAB für eine PV-Anlage nutzen zu können, fordert das Finanzamt eine konkrete Planung zu ihrer Anschaffung. Dabei muss die Planung nachvollziehbar und durch Angebote, Verträge oder detaillierte Kalkulationen gestützt sein. Wenn die Investition nicht planmäßig durchgeführt wird, ist eine Rückgängigmachung des geltend gemachten IABs notwendig. Das kann zu einer Erhöhung der Steuerlast führen.
- Zweckgebundene Nutzung: Die Photovoltaikanlage muss zu mindestens 90,0 % betrieblich genutzt werden. Das bedeutet, dass die erzeugte Energie der Photovoltaikanlage hauptsächlich dem Betrieb dient – entweder zur Eigennutzung oder als Einnahmequelle. Zwar ist eine private Nutzung auch möglich, diese darf jedoch nicht überwiegen. Zudem muss die Anlage bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres betrieblich eingesetzt werden. Bei vorzeitiger Veräußerung oder anderweitiger Nutzung der Photovoltaikanlage können steuerliche Nachteile entstehen.
- Zulässige Wirtschaftsgüter: Es muss sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handeln. Damit ist gemeint, dass die PV-Anlage beweglich und abnutzbar sein muss. Ortsgebundene Komponenten wie tragende Konstruktionen sind dabei ausgeschlossen, da sie nicht als abnutzbar gelten.
- Umsetzungszeitpunkt: Um vom Investitionsabzugsbetrag bei der Photovoltaikanlage profitieren zu können, muss die Anschaffung und Inbetriebnahme innerhalb von 3 Jahren nach Inanspruchnahme des IAB erfolgen. Dabei ist die tatsächliche Nutzung der PV-Anlage im Betrieb von Bedeutung.
- Gewinngrenze von 200.000 Euro: Unternehmen können vom IAB nur profitieren, wenn ihr Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags 200.000 Euro nicht übersteigt. Dadurch können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von der steuerlichen Entlastung profitieren.
Abschreibungsmöglichkeiten von PV-Anlagen
Es gibt drei Möglichkeiten für eine Abschreibung eines Solarparks oder einer PV-Anlage:
- der Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- die Sonderabschreibung
- die lineare Abschreibung
Durch die Kombination dieser Modelle können Anleger ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig die Rentabilität ihrer Investition steigern. Dabei ist es sinnvoll, zunächst den Investitionsabzugsbetrag im Bereich Photovoltaik in Anspruch zu nehmen. Anschließend folgt die Sonderabschreibung mit einer abschließenden linearen Abschreibung auf den verbleibenden Restwert der Anlage.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Ein Beispiel für den Investitionsabzugsbetrag im Bereich Photovoltaik könnte folgendermaßen aussehen: Plant ein Unternehmen in eine Photovoltaikanlage zu voraussichtlichen Anschaffungskosten von 250.000 Euro zu investieren, können davon 50,0 %, also 125.000 Euro, im Jahr der Investitionsabsicht vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden.
Nach der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags im Bereich Photovoltaik ein Beispiel zusätzlich mit der Sonderabschreibung:
Anschaffungskosten – IAB
250.000 Euro – 125.000 Euro = 125.000 Euro
Die Sonderabschreibung beträgt 40,0 %
125.000 Euro x 40,0 % = 50.000 Euro
Diese 50.000 Euro können über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben oder auf Jahre mit der höchsten Steuerlast verteilt werden.
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung basiert auf § 7 Abs. 5 und 6 EStG und bietet für PV-Anlagen neben dem IAB eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit. Dabei können zwischen bis zu 40,0 % der Restanschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das ist sowohl im Anschaffungsjahr oder über mehrere Jahre verteilt möglich.
Eine strategische Verteilung der Abschreibungen ist sinnvoll, um die Steuerlast möglichst umfangreich zu senken. Unternehmen haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie die Sonderabschreibung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilen oder diese für Jahre mit höherer Steuerlast nutzen.
Lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG geht man von einer über die Jahre konstanten Abnutzung aus, weshalb diese Abschreibungsmöglichkeit von Wirtschaftsgütern wie etwa einer Photovoltaikanlage eine Steuerersparnis über mehrere Jahre erlaubt.
Nach der Inanspruchnahme des IAB und der Sonderabschreibung für eine PV-Anlage wird der verbleibende Restbuchwert über 20 Jahre mit 5,0 % pro Jahr abgeschrieben. So können Investoren langfristig ihre Steuerlast senken.
Beispiel: Bei einem Restbuchwert von 100.000 Euro beträgt die jährliche lineare Abschreibung 5,0 %.
5,0 % von 100.000 Euro = 5.000 Euro pro Jahr über die gesamte betriebliche Nutzungsdauer von 20 Jahren
So können Sie IAB und Abschreibungen kombinieren
Den Investitionsabzugsbetrag (IAB), die Sonderabschreibung und lineare Abschreibung gezielt zu kombinieren, ermöglicht eine deutliche steuerliche Entlastung. Schon vor Anschaffung einer Photovoltaikanlage können über den Investitionsabzugsbetrag bis zu 50,0 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Kombinieren Sie den IAB für Ihre PV-Anlage mit einer Sonderabschreibung können bis zu 40,0 % der Restanschaffungskosten entweder im Anschaffungsjahr oder über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden.
Abschließend kann mit der linearen Abschreibung der verbleibende Restbuchwert über 20 Jahre mit 5,0 % jährlich abgeschrieben werden, was für eine kontinuierliche Steuerersparnis über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage sorgt.
Da die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen komplex ist und regelmäßigen Änderungen unterliegt, ist es sinnvoll einen Steuerberater heranzuziehen. Das ermöglicht es Ihnen, alle Abschreibungsmöglichkeiten auszuschöpfen und rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Worauf sollten Sie achten, wenn Sie den IAB in Anspruch nehmen wollen?
Möchten Sie den IAB für eine PV-Anlage in Anspruch nehmen, sollten Sie die geplante Investition frühzeitig in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Planen Sie vorausschauend und stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab, um alle notwendigen Angaben korrekt zu erfassen.
Zur optimalen Nutzung des IAB sollten Sie Folgendes beachten:
- Frühzeitige Planung: Der Investitionsabzugsbetrag muss vor Anschaffung der Photovoltaikanlage in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Hinzuziehen eines Steuerberaters: Die Regelungen für den Investitionsabzugsbetrag im Bereich Photovoltaik sind komplex, weshalb es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Sie zu Voraussetzungen und optimalen Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt.
- Dokumentation und Nachweise: Zwar ist ein konkreter Nachweis der Investitionsabsicht im Bereich Photovoltaik für den Investitionsabzugsbetrag keine Voraussetzung mehr. Doch es ist hilfreich, Angebote, Kostenvoranschläge und interne Projektpläne zu sammeln und aufzuheben.
- Einhaltung von Fristen: Die Investition in eine Solaranlage muss nach Bildung des IAB innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Halten Sie diese IAB-Frist nicht ein, erfolgt eine Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags, was zu Steuernachzahlungen führen kann.