Pachtverträge bei Photovoltaik
Alles, was Sie über Pachtverträge für Photovoltaik wissen müssen – von Pachtzins über Vertragslaufzeit bis Rückbaupflicht.
Immer mehr Grundstücks- bzw. Dachflächeneigentümer erkennen die wirtschaftlichen Chancen, die eine Photovoltaikanlage auf ihrer Fläche oder ihrem Gebäude bietet – auch dann, wenn sie selbst nicht investieren möchten. Eine besonders attraktive Möglichkeit dabei ist die Verpachtung zur Nutzung einer Solaranlage. Ein gut gestalteter Photovoltaik-Pachtvertrag schafft Sicherheit für beide Seiten: Eigentümer und Betreiber. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie solche Pachtverträge funktionieren, welche Inhalte sie regeln müssen und was Sie rechtlich sowie wirtschaftlich beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze zu Pachtverträgen bei Photovoltaik
- Definition: Ein Photovoltaikanlage-Pachtvertrag regelt die entgeltliche Überlassung einer Fläche oder Dachfläche zur Errichtung und zum Betrieb einer Solaranlage.
- Vertragsinhalte: Zentrale Punkte sind etwa Pachtzins, Vertragslaufzeit, Rückbauverpflichtung, Grundbuchabsicherung und Versicherung.
- Einsatz: Typischerweise eingesetzt bei großen Freiflächenanlagen, Industrie-Dächern oder landwirtschaftlichen Nutzflächen.
- Sicherheit: Schriftliche Vereinbarung, rechtliche Einordnung als Pachtvertrag im Sinne von § 581 BGB und sogenannte Dauerschuldverhältnisse sichert Rechte und Pflichten beider Seiten ab.
Was ist ein Photovoltaikanlagen-Pachtvertrag?
Ein Pachtvertrag im Bereich Photovoltaik ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien:
- dem Verpächter bzw. der Verpächterin – also dem Eigentümer oder der Eigentümerin der Fläche oder des Daches, und
- dem Pächter bzw. der Pächterin – häufig ein Projektierer oder Betreiber der Solaranlage.
Dieser Vertrag erlaubt dem Pächter die Nutzung der Fläche oder Dachfläche zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage. Dafür zahlt der Pächter einen Pachtzins an den Verpächter. Rechtlich gilt dies als Dauerschuldverhältnis im Sinne des Pachtrechts, insbesondere geregelt in § 581 BGB.
Typische Einsatzbereiche sind z. B. Freiflächenanlagen, Konversionsflächen oder große Gewerbedächer. Eine schriftliche Vereinbarung regelt dabei z. B. Nutzungsdauer, Pachtzins, Absicherungen wie Grundbucheintragungen oder Dienstbarkeiten.
Arten und Eignung der Pachtflächen
Für die Verpachtung einer Fläche zur Nutzung mit Photovoltaik kommen verschiedene Standorttypen in Betracht:
- Landwirtschaftliche Flächen: etwa Ackerflächen, Brachen oder Grünland, diese sind ideal für Freiflächenanlagen oder Agri-PV (Doppelnutzung von Landwirtschaft + Stromerzeugung).
- Konversionsflächen: Ehemalige Militär- oder Industrieareale eignen sich oft sehr gut für Solarparks.
- Industrie- und Gewerbeflächen (Dachflächen): große Hallendächer können ohne Bodeneingriff genutzt werden.
- Agri-PV-Flächen: Kombination von landwirtschaftlicher Nutzung (z. B. Beweidung, Kulturpflanzen) mit Photovoltaik – bietet Förder- bzw. Nutzungsvorteile.
Wichtige Eignungskriterien sind u. a.: Regionale Lage (Sonneneinstrahlung), Bodenqualität, Topografie, Verschattung, Netzanschlussnähe sowie statische Eignung bei Dachflächen. Eine gute Flächeneignung steigert die Wirtschaftlichkeit und damit potenziell den Pachtzins für Photovoltaik-Freiflächen.
Wichtige Vertragsbestandteile im Überblick
Im Vertrag sollten alle wesentlichen Aspekte geregelt sein, damit spätere Unsicherheiten vermieden werden. Im Folgenden sind zentrale Themenbereiche aufgeführt.
Vertragsparteien im Photovoltaik-Pachtvertrag
Der Vertragspartner auf der einen Seite ist der Verpächter (Eigentümer der Fläche/Dach), auf der anderen Seite der Pächter (Projektierer oder Betreiber der Anlage).
Sollte später ein Betreiberwechsel erfolgen (z. B. Verkauf durch Betreiber oder Wechsel der Betreibergesellschaft), sollte dies vertraglich geregelt sein.
Pachtgegenstand der Photovoltaikanlage
Fundiert wird definiert, welche Fläche oder Dachfläche verpachtet wird – inkl. Katasterdaten, Flurstücksnummern und Nutzungszweck (Errichtung/Betrieb einer PV-Anlage). Das schafft Rechtssicherheit.
Vertragslaufzeit im Pachtvertrag für Photovoltaik
Übliche Laufzeiten bei Freiflächen-PV liegen im Bereich von 20 bis 30 Jahren. Verlängerungsoptionen werden häufig vereinbart. Die Schriftform bei Vertragsverlängerung oder beim Abschluss von Verträgen mit Laufzeit über einem Jahr ist nach § 585a BGB erforderlich.
Pachtzins im Pachtvertrag einer Photovoltaikanlage
Der Pachtzins kann in verschiedener Form vereinbart werden:
- fixe jährliche Zahlung
- variable Zahlung (z. B. prozentualer Anteil am Ertrag)
- Indexierung (z. B. Anpassung an Verbraucherpreisindex)
- Einmalzahlung vorab Rechtsgrundlage für Pachtzinsanpassungen bei landwirtschaftlicher Nutzung ist u. a. § 593 BGB.
Bau- und Betriebsbedingungen für Photovoltaikanlagen
Der Vertrag regelt die Bauzeit, den Zeitplan bis zur Inbetriebnahme, die eigentliche Nutzung der Fläche oder des Daches sowie die weiteren Betriebsbedingungen. Bei Agri-PV sind z. B. auch landwirtschaftliche Bewirtschaftungszeiten zu berücksichtigen.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Typische Punkte:
- Zugang zur Fläche/dem Dach für Montage, Wartung, Betrieb
- Kostenverteilung (z. B. Versicherung, Wartung)
- Instandhaltungspflichten
- Verkehrssicherungspflicht (z. B. Schneelast, Dachstatik)
Diese Pflichten ergeben sich auch aus § 581 BGB („Erhaltungspflicht des Verpächters“) und allgemeinen zivilrechtlichen Regeln.
Genehmigungen und Vorschriften im Pachtvertrag bei Photovoltaik
Wesentliche rechtliche Grundlagen:
- Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) und seine Nachfolgeregelungen
- Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Landesbauordnung, ggf. Bebauungsplan
- Netzanschlussbedingungen
Die Vertragspartner sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen bzw. abgearbeitet werden.
Vertragsbeendigung und Rückbau der Photovoltaikanlage
Nach Laufzeitende (z. B. nach 20–30 Jahren) muss geregelt sein, ob und wie der Betrieb verlängert, das Gelände weitergenutzt oder die Anlage zurückgebaut wird. Eine Rückbaupflicht sowie ggf. Rückbaubürgschaft sind wichtige Sicherungsinstrumente.
Kommunikation und Transparenz im Photovoltaik-Pachtvertrag
Vertraglich sinnvoll sind klare Regelungen zu Informationspflichten – etwa bei Baufortschritt, Betreiberwechsel, Finanzierung oder Versicherung. Transparenz schafft Vertrauen und reduziert das Risiko.
Streitbeilegung und Grundbucheintrag im Pachtvertrag
Zur Sicherung der Nutzungsrechte sollte meist eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden (Grundbucheintrag) – insbesondere bei großen Freiflächenanlagen. Eine Rangabsicherung im Grundbuch schützt den Betreiber bei Eigentümerwechsel. Zudem kann eine Schieds- oder Mediationsklausel zur Streitbeilegung vereinbart werden.
Aktuelle Pachtpreise und Einflussfaktoren bei Photovoltaikanlagen
In Deutschland bewegen sich die Pachtpreise für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2025 typischerweise in einer Spanne von ≈ 2.000 € bis 4.500 €/ha jährlich, je nach Standort- und Anschlussbedingungen.
Für Dachflächen variieren die Werte deutlich je nach Größe, Ausstattung und Lage.
Regionale Unterschiede:
- Süd- und Westdeutschland gelten aufgrund hoher Sonneneinstrahlung und guter Netzanschlussbedingungen als Nachfrage-Hotspots.
- In Norddeutschland sind Netzanschlusskosten und Bodenqualität stärker preisdämpfend.
Einflussfaktoren: Netzanschlussnähe, Flächengröße, Bodenqualität/Topografie, Genehmigungsstatus, Nutzung (z. B. Agri-PV) und Wettbewerb um geeignete Flächen.
Photovoltaik-Pachtvertrag: Steuern und wirtschaftliche Chancen für Verpächter
Für Verpächter ergibt sich aus einem solchen Vertrag eine attraktive Möglichkeit, regelmäßige Pachteinnahmen zu erzielen – und das oft ohne eigenes Investitions- oder Betriebsrisiko.
Steuerliche Aspekte:
- Die Einnahmen werden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt.
- Bei landwirtschaftlichen Flächen kann eine Statusänderung des Betriebsvermögens entstehen und damit ggf. Auswirkungen auf die Besteuerung.
- Auch Erbschafts- oder Grundsteuerliche Aspekte sollten geprüft werden.
Eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft kann eine Alternative sein, um zusätzlich von Stromerlösen zu profitieren. Die pachtvertragliche Nutzung bietet somit planbare Einnahmen und kann langfristig zur Vermögens- und Liquiditätsplanung beitragen.
Alternative: Photovoltaikinvestments mit reQ
Wer nicht nur verpachten möchte, sondern selbst aktiv in Solarparks investieren will, findet bei reQ attraktive Möglichkeiten für Photovoltaikinvestments. Sie profitieren u.a. von:
- Grundbuchabsicherung,
- steuerlichen Vorteilen durch Sachwertcharakter,
- stabilen Erträgen aus langfristig gesicherten Stromverträgen.
Das Rundum-Sorglos-Paket von reQ reicht von der Projektselektion über Strukturierung bis zur Auszahlung. So kombinieren Sie wirtschaftlichen Erfolg mit messbarer Wirkung für die Energiewende.
Fazit
Ein gut gestalteter Photovoltaik-Pachtvertrag ist ein solides Instrument, um Flächen wirtschaftlich, nachhaltig und rechtssicher zu nutzen. Für Verpächter bietet er stabile Einnahmen, für Betreiber langfristige Planungssicherheit. Entscheidend sind Qualität der Fläche/Dach, vertragliche Klarheit, rechtliche Absicherung (z. B. Grundbuchdienstbarkeit) und realistische Pachtgestaltung.




