Freiflächen Photovoltaik: Erforderliche Genehmigungen im Überblick

Freiflächen-Photovoltaik ist ein zentraler Bestandteil des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland. Solarparks ermöglichen die großflächige Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie und tragen wesentlich zur Erreichung energiepolitischer Ziele bei. Gleichzeitig unterliegt die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen klar definierten rechtlichen und planerischen Anforderungen. Die Freiflächen Photovoltaik Genehmigung stellt sicher, dass Solarparks im Einklang mit Bau-, Umwelt- und Planungsrecht realisiert werden. Der folgende Überblick zeigt, welche Genehmigungen erforderlich sind, auf welchen Flächen Freiflächenanlagen zulässig sind und welche Besonderheiten bei Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Das Wichtigste in Kürze zu Genehmigungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen

  • Genehmigungspflicht: Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in der Regel genehmigungspflichtig und benötigen eine Baugenehmigung.

  • Zulässige Flächen: Förderfähige Standorte sind insbesondere Konversionsflächen, Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie benachteiligte Gebiete nach EEG.

  • Zentrale Verfahren: Bauleitplanung, Umweltprüfung, Immissionsschutz und Netzanschluss sind feste Bestandteile der Solarpark Genehmigung.

  • Umweltaspekte: Natur-, Arten- und Landschaftsschutz beeinflussen die Genehmigung von Freiflächenanlagen maßgeblich.

Wozu ist eine Genehmigung bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen nötig?

Die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dient der rechtlichen und planerischen Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie stellt sicher, dass Solarparks mit bestehenden Nutzungen, Schutzgütern und Infrastrukturen vereinbar sind. Dabei werden sowohl öffentliche als auch private Interessen berücksichtigt.

Das Genehmigungsverfahren für Photovoltaik Freilandanlagen prüft insbesondere, ob bauplanungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, ob Umweltbelange ausreichend berücksichtigt werden und ob die Anlage technisch sicher betrieben werden kann. Zudem schafft die Genehmigung Rechtssicherheit für Betreiber, Investoren und Kommunen über die gesamte Laufzeit der Anlage.

Die konkreten Anforderungen an eine PV-Anlage Freifläche Genehmigung variieren je nach Projektgröße, Standort und technischer Ausgestaltung und können von vereinfachten Verfahren bis hin zu umfangreichen Prüfprozessen reichen.

Wo darf eine Freiflächen PV-Anlage gebaut werden?

Die Zulässigkeit von Standorten ist ein zentrales Kriterium für die Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, auf welchen Flächen Freiflächenanlagen grundsätzlich errichtet und gefördert werden können. Ziel ist es, den Ausbau von Photovoltaik zu ermöglichen, ohne hochwertige Natur- oder Landwirtschaftsflächen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

Zu den im EEG privilegierten Flächen zählen insbesondere:

  • Konversionsflächen, beispielsweise ehemalige Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen
  • Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, in definierten Abständen
  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete, sofern diese durch Landesrecht freigegeben sind

Darüber hinaus konkretisieren die Bundesländer über Freiflächenöffnungsverordnungen, in welchen Regionen und unter welchen Voraussetzungen Freiflächen-PV-Anlagen zulässig sind.

Bau auf benachteiligten Gebieten

Benachteiligte Gebiete sind landwirtschaftliche Flächen mit eingeschränkter Ertragsfähigkeit, etwa aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse oder klimatischer Bedingungen. Diese Gebiete werden von den Bundesländern ausgewiesen und können für die Nutzung durch Freiflächenanlagen freigegeben werden.

Der Bau von Photovoltaikanlagen auf benachteiligten Gebieten ist unter bestimmten Voraussetzungen EEG-förderfähig. Damit soll eine wirtschaftliche Nutzung solcher Flächen ermöglicht werden, ohne die landwirtschaftliche Produktion auf hochwertigen Böden zu verdrängen. Gleichzeitig spielen Ausgleichs- und Begrünungskonzepte eine wichtige Rolle, um ökologische Mehrwerte zu schaffen.

Länderspezifische Vorschriften beim Bau einer PV-Anlage auf Freiflächen

Die PV Freifläche Genehmigung unterliegt zusätzlich den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung sowie landesplanerischen Regelungen. Diese unterscheiden sich teils erheblich zwischen den Bundesländern. Beispiele sind:

  • Brandenburg: Erleichterte Genehmigungsverfahren für Solarparks entlang von Verkehrsachsen
  • Hessen: Starke Bedeutung der kommunalen Bauleitplanung und frühzeitige Beteiligung der Gemeinden
  • Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen: Erhöhte Anforderungen an Landschaftsbild und naturschutzfachliche Bewertung
  • Rheinland-Pfalz und Saarland: Klare Fokussierung auf Konversionsflächen
  • Schleswig-Holstein: Zusätzliche Vorgaben im Bereich Küsten-, Vogel- und Naturschutz

Da landesrechtliche Vorgaben regelmäßig angepasst werden, ist eine kontinuierliche rechtliche Prüfung erforderlich.

Welche Genehmigungen sind für eine Freiflächenanlage erforderlich?

Das Genehmigungsverfahren Photovoltaik Freilandanlagen setzt sich aus mehreren ineinandergreifenden Genehmigungsschritten zusammen. Diese betreffen sowohl das Bau- und Planungsrecht als auch Umwelt- und Energiewirtschaftsrecht.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung für Photovoltaik Freiflächenanlagen ist zwingend erforderlich. Zuständig sind die örtlichen Bauaufsichtsbehörden. Geprüft werden unter anderem die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften, Abstandsflächen, Standsicherheit und Erschließung.

Auch technische Ergänzungen wie Batteriegroßspeicher, Umspannwerke oder Trafostationen sind Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und können zusätzliche Anforderungen an Brandschutz und Sicherheit auslösen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Planungsrechtlich ist die Errichtung eines Solarparks in der Regel nur zulässig, wenn ein entsprechender Bebauungsplan besteht. Dieser wird von der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung aufgestellt. Das Verfahren umfasst Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden und kann mehrere Monate bis Jahre dauern.

Der Flächennutzungsplan muss die Nutzung als Sondergebiet für Photovoltaik vorsehen und bildet zugleich die Grundlage für die EEG-Förderfähigkeit der Freiflächenanlage.

Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVP)

Je nach Größe, Lage und Ausgestaltung der Anlage kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei werden die Auswirkungen des Solarparks auf Schutzgüter wie Boden, Wasser, Klima, Flora und Fauna untersucht.

Besondere Bedeutung haben artenschutzrechtliche Prüfungen, da Eingriffe in Lebensräume vermieden oder ausgeglichen werden müssen. Die Ergebnisse fließen maßgeblich in die Genehmigung Freiflächen Photovoltaik ein.

Genehmigung für den Immissionsschutz

Freiflächenanlagen unterliegen den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Bewertet werden unter anderem mögliche Blendwirkungen der Module, Geräuschemissionen sowie Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Mit dem zunehmenden Einsatz von Batteriespeichern in Solarparks gewinnt der Immissionsschutz zusätzlich an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf Lärm- und Sicherheitsaspekte.

Netzanschlussgenehmigung

Eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb ist die Netzanschlussgenehmigung. Diese erfolgt in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber und regelt die technische Anbindung der Anlage an das Stromnetz.

Geprüft werden Netzkapazitäten, Einspeisepunkte, mögliche Netzausbaumaßnahmen sowie technische Anschlussbedingungen. Der Netzanschluss ist damit ein zentraler Bestandteil der Gesamtgenehmigung.

Direktinvestment in Solarparks mit reQ

Neben der eigenen Projektentwicklung besteht die Möglichkeit eines Direktinvestments in Solarparks. reQ bietet Zugang zu Photovoltaikprojekten als Sachwertinvestment. Investoren profitieren von langfristig stabilen Erträgen, potenziellen Steuervorteilen und der Beteiligung an erneuerbaren Energien, ohne selbst Genehmigungs- oder Bauprozesse durchlaufen zu müssen.

Fazit: Darauf muss beim Bau einer Freiflächenanlage bei den Genehmigungen geachtet werden

Die Freiflächen Photovoltaik Genehmigung ist ein komplexer Prozess, der zahlreiche rechtliche und technische Anforderungen vereint. Zentrale Aspekte sind:

  • die bau- und planungsrechtliche Absicherung,

  • die Wahl geeigneter und zulässiger Standorte,

  • die Berücksichtigung von Umwelt- und Immissionsschutzauflagen,

  • sowie ein gesicherter Netzanschluss.

Aufgrund der Vielzahl an Regelungen und beteiligten Stellen ist eine strukturierte Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren Photovoltaik Freilandanlagen unerlässlich.

Das FAQ zum Thema

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